Rechtliche Verhältnisse
Die Stiftung Kinder-Hilfe ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie wurde errichtet mit notariell beglaubigtem Beschluss der Stifterinnen Dr. Jutta Philippi Eigen und Else Philippi vom 26. Juni 1999 und staatlich genehmigt durch die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin unter der Registriernummer 3416/605/II.2 mit Datum vom 25. August 1999.
Mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Körperschaften Berlin I vom 18. Mai 2006 ist die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und für die Jahre 2001 und 2003 von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit worden. (§ 5 Abs.1 Nr.9 KStG; § 3 Nr. 5 GewStG)
Die Stiftung Kinder-Hilfe ist in diesem Sinne steuerbefreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Zustiftungen und andere Zuwendungen/Spenden an die Stiftung werden ausschließlich zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge im Sinne von Nr.2 der Anlage 7 EstR (zu § 48 Abs.2 EstDV) verwendet.
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht durch das Land Berlin gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes.